Das Sprungpolster besteht aus einem aufblasbaren Schlauchgerüst mit speziellen Planen, das mit Hilfe einer Druckluftflasche innerhalb von rund 30 Sekunden einsatzbereit gemacht wird. Dazu werden lediglich die Hülle und danach die Druckluftflasche geöffnet. Das Sprungpolster entrollt sich selbsttätig und richtet sich auf. Das mit Druckluft gefüllte Schlauchgerüst bildet oben und unten einen quadratischen, luftgefüllten Rahmen, welcher in den Ecken durch senkrechte Schlauchsäulen verbunden ist. Das Sprungpolster ist komplett mit Spezialplanen umgeben, die zum einen die springende Person auffangen und zum anderen die Luft im Hohlraum des Sprungpolsters daran hindern, zu schnell zu entweichen. Am unteren Rahmen wird eine Pressluftflasche angeschlossen und das Gerüst mit einem Überdruck von 0,3–0,45 bar gefüllt, wodurch sich die Konstruktion aufrichtet. Beim Aufrichten des Sprungpolsters wird der Innenraum mit Umgebungsluft gefüllt, welche beim Aufprall durch in Grösse und Anzahl definierte Öffnungen an den Seiten langsam entweicht. So wird die kinetische Fallenergie des Körpers kontrolliert in Reibungsverluste ausströmender Luft umgesetzt. Nach dem Sprung ist das Sprungpolster bereits nach zehn Sekunden ohne Zutun der Einsatzkräfte wieder einsatzbereit. Pressluft muss dabei nicht nachgefüllt werden. Die Sprungfrequenz richtet sich lediglich danach, wie schnell die eingesprungene Person aus dem Gerät entfernt werden kann.
Das Sprungpolster kann durch zwei Personen bedient werden; im Vergleich dazu werden beim Einsatz eines Sprungtuchs sechzehn, beim Sprungtuch mit Unterstützung sechs Feuerwehrangehörige als Haltemannschaft benötigt, weshalb insbesondere Sprungtücher heute kaum mehr verwendet werden.