Der Begriff der Feuerwehr wird im Feuerwehrgesetz des Landes Baden-Württemberg definiert. Danach ist die Feuerwehr eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeinde.
Die Aufgaben der Feuerwehr gehören zum Bereich der öffentichen Sicherheit und Ordnung. Es wird unterschieden nach Pflichtaufgaben:
und nach Kannaufgaben:
Kannaufgaben sind - im Gegensatz zu den Pflichtaufgaben - für den Verursacher grundsätzlich kostenpflichtig.
Voraussetzung für eine schnelle und richtige Hilfe ist eine guter Ausbildungsstand. Jeder Feuerwehrangehörige muss in Baden-Württemberg eine einheitliche Ausbildung durchlaufen.
Diese Truppmannausbildung besteht aus zwei Teilen:
Unabhängig von der Gemeindegröße und den unterschiedlichen örtlichen Verhältnissen werden Feuerwehrangehörige in weiteren Lehrgängen ausgebildet.