Freiwillige Feuerwehr
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Blaulicht im Rückspiegel

08.01.2012

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Viele Verkehrsteilnehmer reagieren panisch, wenn sie im Rückspiegel ihres Autos plötzlich ein Feuerwehrfahrzeug einen Rettungswagen oder ein Polizeiauto mit Blaulicht und Martinshorn erblicken.

Der häufigste Fehler ist das unvermittelte Abbremsen mitten auf der Straße. So riskieren Sie nicht nur einen Unfall, sondern erreichen das Gegenteil vom Gewünschten. Sie behindern dadurch das Einsatzfahrzeug. Ebenso falsch ist es unüberlegt rechts ranzufahren, z.B. in eine Seitenstraße oder Ausfahrt - vielleicht will das Einsatzfahrzeug genau da hin! Wie verhält man sich jetzt richtig? Was muss man beachten? Was sollte man nicht tun?

Blaulicht und Frontblitzer

Feuerwehrfahrzeuge sind meist Lastkraftwagen. Weil sie die Blaulichter auf dem Dach des Feuerwehrautos in ihrem Rückspiegel nicht sehen können, sind moderne Fahrzeuge der Hilfsorganisationen mit Frontblitzern ausgestattet. Diese sind so im Kühlergrill des Einsatzfahrzeuges angebracht, dass sie sicher in ihrem Rückspiegel zu sehen sind. Kombiniert werden diese optischen Signale mit einem akustischen Signal, dem Martinshorn. Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren einem Einsatzwagen das Wegerecht, d.h. andere Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.

Verhaltensregeln

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  • Reagieren Sie ruhig und besonnen, aber trotzdem rasch.
  • Versuchen Sie vorauszuahnen, wohin das Einsatzfahrzeug fährt (Blinker)!
  • Bremsen Sie nicht abrupt ab, Sie werden so zum Verkehrshindernis
  • Fahren Sie am besten rechts an den Fahrbahnrand und signalisieren Sie dies mit dem Blinker!
  • Warten Sie etwas, denn meist folgen weitere Fahrzeuge, insbesondere bei Rettungsdienst und Feuerwehr
  • Beachten Sie den Gegenverkehr, denn es muss noch genügend Platz für "schwere" Fahrzeuge sein.
  • Auf blaulich getrennten Straßen mit mehr als zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung, gilt es außerdem eine Rettungsgasse zwischen dem linken und mittleren Fahrstreifen zu bilden.

Warum muß auch nachts das Martinshorn sein? Es schlafen doch alle!

Die meisten Feuerwehrleute verstehen zwar solche Reaktionen, aber sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, das Martinshorn und Blaulicht einzuschalten. Der Gesetzgeber schreibt vor Blaulicht und Martinshorn zu benutzen und zwar von Fahrtanfang bis Fahrtende (§35 StvO). Nur mit eingeschaltetem Martinshorn und Blaulicht darf die Feuerwehr Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen. Nur so haben die Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit auf die "Gefahr" zu reagieren und unfallfrei den Weg freizumachen – und zwar am Tag und in der Nacht! Bei einer freien und einsehbaren Straße wird der Maschinist in der Nacht sicherlich auf das Martinshorn verzichten.

[Artikel: Roland Bonath]

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